Was bedeutet "Psychotherapeutin in Fachausbildung unter Lehrsupervision"?
In Österreich ist die Psychotherapieausbildung seit 1990 im Rahmen des Psychotherapiegesetzes klar geregelt. Die Ausbildung dauert grundsätzlich mindestens sieben Jahre, bis die Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste erfolgt. Erst ab da ist man dazu berechtigt, die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut/in" zu führen. Als angehende Psychotherapeut*innen können und müssen wir jedoch schon vor dieser Eintragung praktische Erfahrung sammeln & genau dies geschieht im Status "in Fachausbildung unter Lehrsupervision", in dem auch ich mich derzeit befinde.
Wichtig zu wissen: Dieser Status wird erst dann erteilt, wenn sich die Ausbildung bereits im Endstadium befindet, eine theoretische Prüfung abgelegt wurde und bereits praktische Arbeit in psychosozialen und klinischen Einrichtungen erfolgt ist.
Während meiner Arbeit mit meinen Klient*innen werde ich in meinem letzten Ausbildungsabschnitt regelmäßig von langjährig erfahrenen Lehrsupervisor*innen begleitet. Mit ihnen gemeinsam reflektiere ich anonymisiert die Therapieprozesse, was einer fortlaufenden Qualitätssicherung entspricht und dafür sorgt, dass Ihre Behandlung fortlaufend optimal gestaltet wird und dass ich Sie damit bestmöglich in ihren Themen unterstützen kann. Mein Status als Psychotherapeutin i. A. hat für Sie zwei Vorteile:
- Die Psychotherapie im Status „in Fachausbildung unter Lehrsupervision“ ist für Sie kostengünstiger, da ich bis zu meiner Eintragung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen kann & daher die Preisgestaltung dementsprechend anpasse.
- Durch die regelmäßige Supervision mit erfahrenen Lehrtherapeut*innen findet während ihrer Therapie eine fortlaufende Qualitätssicherung statt.
Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht von Psychotherapeut*innen wird im Psychotherapiegesetz streng geregelt. Dementsprechend sind Psychotherapeut*innen und eventuell hinzugezogene Dritte (Lehrsupervisor*innen, Ärzte, Psychiater,...) dazu verpflichtet, über alles, was ihnen in der Ausübung ihres Berufes anvertraut oder bekannt geworden ist, absolute Verschwiegenheit zu bewahren.
Dadurch können Sie sich sicher sein, dass alles, was Sie mir im Rahmen unserer Gespräche mitteilen, sicher und vertraulich behandelt wird.
Was kostet eine Therapiesitzung?
Eine Therapieeinheit à 50 Minuten kostet in der Regel 90 €. Dies gilt auch für das Erstgespräch.
Für Schüler*innen und Student*innen verrechne ich einen vergünstigten Tarif von 80 € pro Sitzung. Für begründete Fälle mit geringerem Einkommen biete ich eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zum Sozialtarif von 50 € pro Einheit an.
Sollten Sie weitere Rückfragen zu den Kosten der Therapie, zu freien Therapieplätzen oder zu den Rahmenbedingungen haben, können Sie mich gerne per E-Mail oder Telefon erreichen.